Allgemeine Beförderungsbedingungen

Fahrausweise

1.1. Die Fahrausweise/Fahrscheine/Tickets sind vor Fahrtantritt zu lösen. Jeder Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass er einen gültigen Fahrausweis erhält und dass dieser von der Besatzung entwertet wird. An Anlegestellen, die über keinen örtlichen Kartenvorverkauf verfügen, kann der Fahrschein auf dem Schiff gelöst werden.
1.2. Fahrscheine sind nur am Lösungstag gültig.
1.3. Gruppen erhalten einen Gruppenfahrschein und Kontrollkarten, diese sind nur zusammen mit dem Gruppenfahrschein gültig.
1.4. Fahrausweise und Kontrollkarten sind bis zur Beendigung der Fahrt aufzubewahren und an Bord auf Verlangen vorzuzeigen.
1.5. Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Reise das Schiff rechtzeitig verlässt.
1.6. Wer bei einer Nachprüfung ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, muss mit einer Anzeige rechnen und den vollen Fahrpreis zzgl. einer Nachlösegebühr von 25€ entrichten.
1.7. Nur die von der Rursee-Schifffahrt ausgestellten Fahrscheine, OnlineTickets und Gutscheine berechtigen zum Fahrtantritt. Dauerfahrkarten von Verkehrsverbünden, Studentenausweise, Sonderregelungen für Soldaten in Uniform, das 9-Euro-Ticket usw. werden nicht akzeptiert. Gutscheine, die nicht vor der Rursee-Schifffahrt ausgestellt wurden, sind nur gültig, wenn zwischen der Rursee-Schifffahrt und dem Aussteller des Gutscheins vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden.

Fahrpreise

2.1. Die Fahrpreise sind dem jeweils gültigen Fahrplan zu entnehmen.
2.2. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr werden nur in Begleitung von Erwachsenen befördert. Sie erhalten freie Fahrt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr zahlen den Kinderfahrpreis.
2.3. Gruppen ab 10 Personen und Schulklassen in Begleitung eines Erziehers erhalten bei geschlossener Bezahlung eine Ermäßigung.
2.4. Ermäßigungen werden nur einmal gegeben.
2.5. Bei Rundfahrten ist die Unterbrechung der Fahrt an allen Anlegestellen möglich, jedoch ohne Weiter- oder Rückfahrtgarantie. Die Weiterfahrt muss am selben Tag geschehen.
2.6 Abweichungen von den vorgeschriebenen Fahrpreisen bei Sonderaktionen bedürfen der schriftlichen Bestätigung oder Veröffentlichung.

Fahrpreiserstattung

3.1. Eine Rücknahme unbenutzter Fahrausweise kann nur dann erfolgen, wenn die vorgesehene Fahrt durch totalen Fahrtausfall nicht angetreten werden kann.
Ein entsprechender Rücknahmeantrag hat noch am gleichen Tage zu erfolgen. Bei Rücknahme von Fahrausweisen für Gruppen sind die dazugehörigen Kontrollkarten hinzuzufügen.
3.2. Besteht jedoch seitens der Gesellschaft die Möglichkeit auf ein anderes Schiff auszuweichen, ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Der Fahrgast nimmt dann die Zeitverzögerung in Kauf (siehe Absatz Haftung).
3.3. Übersprungene Strecken gelten als abgefahren.

Reservierung / Buchung

Die Reservierung kann schriftlich, per Fax, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Buchung wird erst durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf die Reservierung bestimmter Plätze.

Rücktritt / Stornogebühren

5.1. Linienfahrten (ohne vorgebuchtes Essen oder Kaffee+Kuchen-Gedecke) können bis 8 Tage vor Fahrt kostenlos storniert werden. Danach entstehen Gebühren in Höhe von 20,00 € je Gruppe als Bearbeitungspauschale.
5.2. Gruppen, die eine Linienfahrt oder Chartertour mit Essen oder Kaffee+Kuchen-Gedecken gebucht haben, können bis 14 Tage vor Fahrtbeginn ihre bestätigte Fahrt kostenlos stornieren. Danach fallen Gebühren an (bei Reduzierung der Personenzahl anteilig):
13 Tage – 8 Tage vor Fahrt:
20 % Essen + 0,- € Fahrt
7 Tage – 3 Tage vor Fahrt:
40 % Essen + 20,- € Fahrt
2 Tage – 1 Tag vor Fahrt:
60 % Essen + 30,- € Fahrt
am Tage der Fahrt:
100 % Essen + 50 % Fahrt
Die Erhebung der Gebühren entsteht unabhängig vom Grund der nicht angetreten Fahrt.

Verkehrsordnung

6.1. Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Schiffe so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.
6.2. Das Betriebspersonals nimmt an Bord das Hausrecht der Gesellschaft wahr, seinen Anweisungen ist zu folgen.
6.3. Dem Fahrgast stehen keinerlei Ansprüche auf die Belegung bestimmter Plätze oder Räumlichkeiten zu. Die Besatzung ist befugt, Plätze anzuweisen.
6.4. Für Hunde ist ein Pauschalpreis zu entrichten. Sie sind vom Reisenden zu beaufsichtigen und kurz an der Leine zu halten. Sie dürfen nicht auf Tischen und Bänken sitzen.
6.5. Für Fahrräder ist ein Pauschalpreis zu entrichten. Rollstühle und Kinderwagen werden kostenlos befördert, soweit es der Platz erlaubt. Aus Sicherheitsgründen dürfen weder Gänge noch die Ausstiege versperrt werden. Handgepäck darf Sitzplätze und Gänge nicht blockieren. Für größere Gepäckstücke besteht kein Beförderungsanspruch.
6.6. Die Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen obliegt deren Begleitpersonen.
6.7. Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
• auf den Sitzbänken zu knien oder zu stehen
• Seevögel oder Fische zu füttern
• Fenster, Türen oder Absperrungen eigenmächtig zu öffnen
• Gegenstände über Bord zu werfen
• während der An- oder Ablegemanöver von Bord oder an Bord zu springen
• Tonwiedergabegeräte und Tonrundfunkempfänger an Bord zu benutzen.
6.8. Angetrunkene können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
6.9. Fahrgäste, die gegen die Allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen, die betrieblichen oder gesetzlichen Vorschriften verletzen, Sachbeschädigung verüben oder sonst die Ruhe und Ordnung an Bord stören, insbesondere andere Fahrgäste belästigen oder gefährden, können von der Weiterfahrt, unter gleichzeitigem Verfall des Fahrausweises, ausgeschlossen werden, ohne dass ihnen irgendwelche Ansprüche zustehen. Jeder angerichtete Schaden oder entwendete Gegenstände werden in Rechnung gestellt. Verunreinigungen werden nach Arbeitsaufwand berechnet, jedoch mindestens mit 25,00 €.

Fundsachen

An Bord gefundene Gegenstände sind unverzüglich der Besatzung zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.

Haftung

8.1. Die Gesellschaft ist berechtigt, jederzeit (aus welchen Gründen auch immer) von ihrem Fahrplan abzuweichen, ohne dass dem Reisenden daraus Ansprüche jedweder Art erwachsen.
8.2. Die Gesellschaft haftet demzufolge auch dann nicht, wenn die Fahrzeiten nicht eingehalten oder einzelne Stationen nicht bedient werden, eine vorgesehene Fahrt (gleich welcher Art) ganz oder teilweise ausfällt bzw. eine bereits begonnene Fahrt abgebrochen oder ein Anschluss an ein anderes Schiff nicht eingehalten wird.
8.3. Für Schäden der Passagiere haftet die Gesellschaft und ihr Personal nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für sämtliche Personen- und Sachschäden wird der Umfang der Haftung je Schadensereignis auf max. 5.000.000€ Gesamtleistung, bei Einzelfällen auf max. 2.000.000€ für die einzelne Person begrenzt, sofern sich nicht aus sonstigen Bestimmungen eine geringere Haftung ergibt.
8.4. Vermögensschäden sind auf 100.000€ begrenzt.
8.5. Gegenstände aus Absatz 6.4 und 6.5 bleiben an Bord unter der alleinigen Verantwortung des Reisenden. Für Geld und Wertsachen ist eine Haftung ausgeschlossen.
8.6. Alle Ansprüche gegen die Gesellschaft und ihr Personal erlöschen, wenn der Schaden nicht sofort nach seiner Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort der Besatzung angezeigt wird.
8.7. Mit der Fahrscheinlösung erkennt der Fahrgast die allgemeinen Beförderungsbedingungen als verbindlich an. Für Gruppen gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen bereits ab Buchung, gleich welcher Art.
8.8 Die Nutzung unsere Schiffe und Anlagen geschieht stets auf eigene Gefahr des Fahrgastes. Das unbeaufsichtigte Betreten der Schiffe und Anlagen ist untersagt.

Änderungen und Zusätze dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen bleiben vorbehalten.

Es gilt allein deutsches Recht. Gerichtsstand ist Aachen.